Private Altersvorsorge
Als Arbeitnehmer müssen Sie im Alter damit rechnen, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird. Sie müssen daher zusätzlich privat vorsorgen. Welche Strategie zur langfristigen Vermögensbildung am besten ist, hängt von vielen Faktoren ab. In den vergangenen Jahren hat der Staat eine Reihe von Förderungen geschaffen, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.
Private Altersvorsorge
Die 3 Säulen der Altersvorsorge?
Die Altersvorsorge in Deutschland beruht traditionell auf drei Säulen
Geförderte Zusatzvorsorge
Die zweite Säule der Alterssicherung ist die geförderte Zusatzvorsorge. Hierzu gehören die betriebliche Vorsorge sowie die Riester-Rente. Hier können zusätzlich zu Ihrem eigenen Sparbeitrag Förderungen vom Staat oder Arbeitgeber genutzt werden.
Gesetzliche Basisvorsorge
Die gesetzliche Basisvorsorge ist eine wichtige Säule der Alterssicherung und bildet das Fundament der Altersvorsorge. Die meisten Angestellten sind im staatlichen Rentensystem pflichtversichert und zahlen während ihres Berufslebens regelmäßig Beiträge ein. Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer können ebenfalls in die Basisrente (Rüruprente) einzahlen.
Private Altersvorsorge
Die dritte Säule ist die private Altersvorsorge und wird zunehmend wichtiger. Hier sparen Sie selbstständig Kapital an, welches für die Altersrente genutzt wird. Sie können auf verschiedene Anlageformen zurückgreifen, wie Fonds- oder ETF-Sparpläne, Renten- und Lebensversicherungen.
Private Altersvorsorge
Die 3 Säulen der Altersvorsorge?
Die Altersvorsorge in Deutschland beruht traditionell auf drei Säulen
Gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine wichtige Säule der Alterssicherung und bildet das Fundament der Altersvorsorge. Die meisten Angestellten sind im staatlichen Rentensystem pflichtversichert und zahlen während ihres Berufslebens regelmäßig Beiträge ein.
Betriebliche Altersvorsorge
Die zweite wichtige Säule der Alterssicherung ist die betriebliche Altersvorsorge. Dabei wird ein Anteil vom Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage eingezahlt.
Private Altersvorsorge
Die dritte Säule ist die private Altersvorsorge und wird zunehmend wichtiger. Hier sparen Sie selbstständig Kapital an, welches für die Altersrente genutzt wird. Sie können auf verschiedene Anlageformen zurückgreifen, wie Fonds- oder ETF-Sparpläne, Renten- und Lebensversicherungen.
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Deshalb ist eine Private Altersvorsorge Sinnvoll!
Ohne eine Private Altersvorsorge fehlt Ihnen der notwendige Schutz.

FAQ
Häufig gestellte Fragen zur privaten Altersvorsorge
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Bis 2004 war die gesetzliche Rente steuerfrei. Seitdem werden Altersrenten jedoch besteuert. Rentner, die 2005 in Rente gingen oder bereits Rente bezogen, mussten 50% Ihrer Renten versteuern. Seitdem steigt dieser Satz immer weiter an. Ab 2040 werden Renten zu 100% versteuert. Bei staatlich geförderten und privaten Altersvorsorgeprodukten gibt es andere Regelungen für die Besteuerung. Sprechen Sie uns an.
Steuerlich absetzen können Sie alle staatlich geförderten Produkte wie die Riester Rente, die Basis-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Rentenversicherung. Private Rentenversicherungsverträge können Sie dagegen nicht von der Steuer absetzen.
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht ein normales Renteneintrittsalter von 67 Jahren vor. Sie können frühestens mit 63 in Rente gehen, müssen dann aber Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie selbst entscheiden, wann Sie in Rente gehen möchten.
Einer der Vorteile der privaten Rentenversicherung ist die flexible Auszahlung im Rentenbezug. Sie können dabei zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente wählen. Zudem können Sie schon in der Ansparphase jederzeit Teile des Kapitals aus dem Vertrag entnehmen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Steuerlast deutlich geringer ausfällt, da die Leistungen aus den Verträgen nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden.
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen zahlt, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge besonders. Spart Ihr Arbeitgeber durch die betriebliche Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge ein, ist er seit 2019 verpflichtet, 15% Zuschuss zu zahlen.
Riester- und Rürup-Produkte werden beide staatlich gefördert. Die Unterschiede liegen in der Art der Förderung und der Gestaltungsmöglichkeiten der Verträge. Bei der Riester Rente können Sie maximal 2.100 Euro Beitrag pro Jahr absetzen. Bei der Rürup Rente sind es Stand 2025 29.344 € (bei Ehepartnern 58.688 €). Bei der Riester Rente gibt es zusätzlich für Erwachsene und Kinder eine Zulage, die direkt in den Vertrag eingezahlt wird. Die Beiträge zur Rürup Rente können bis zu 100% in Fonds/ETFs investiert werden. Welche Lösung sich für Sie mehr lohnt können wir gerne gemeinsam herausfinden.
38108 Braunschweig
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